Im Anwaltsregister eingetragen
Mitglieder des Schweizerischen Anwaltsverbandes

Gut zu wissen

  • Unabhängigkeit

    Wir sind verpflichtet, unseren Beruf unabhängig auszuüben. Diese Aufgabe nehmen wir sehr ernst und garantieren eine umfassende Beratung frei von jeglichen Interessenkollisionen.

  • Anwaltsgeheimnis

    Alle Informationen unserer Klienten werden streng vertraulich gehandhabt. Wir sind gesetzlich zur Geheimhaltung verpflichtet, ausser es liegt eine ausdrückliche Einwilligung des Klienten vor.

  • Konkrete Zusammenarbeit mit dem Klienten

    Sorgfältige Instruktion
    Sehr dankbar sind wir, wenn wir von unseren Klienten umfassend ins Bild gesetzt werden. Wir sind darauf angewiesen, dass alle relevanten Informationen möglichst ungefiltert zu uns vordringen.

    Klare Zielvereinbarung
    Wir schätzen es ausserordentlich, von unseren Klienten über deren eigene Zielsetzungen informiert zu werden. Es dient uns, wenn der Klient festlegt, was er von uns erwartet. Es ist für uns auch wichtig, über die Strategie und Firmenkultur des Klienten Bescheid zu wissen.

    Frühzeitiger Beizug
    Die besten Resultate lassen sich in der Regel dann erreichen, wenn wir bereits ganz zu Beginn der Planung eines Rechtsgeschäftes beigezogen werden. In einem solchen Fall ist die Wahrscheinlichkeit, dass unser Bemühen, Streit zu vermeiden, Früchte trägt, relativ gross. Die Erteilung eines Mandats auf dem Höhepunkt einer Auseinandersetzung bedeutet oft, dass kaum noch Handlungsspielraum besteht.

    Aktive und kritische Zusammenarbeit
    Wir sind davon überzeugt, dass sich die besten Resultate dann erreichen lassen, wenn unsere Klienten aktiv und kritisch mit uns zusammenarbeiten. Dazu gehört für uns auch, dass wir vor jedem wichtigen Vorgehensschritt das ausdrückliche Einverständnis des Klienten einholen.

    Kompromissbereitschaft
    Vernünftigen und praktikablen Lösungsvorschlägen gegenüber sind wir immer kompromissbereit. Die Erfahrung zeigt, dass der Abschluss eines Kompromisses in aller Regel die weitaus bessere Vorgehensweise darstellt, als uneingeschränkt auf seiner Sichtweise zu bestehen. Diesen Ansatz versuchen wir auch unseren Klienten weiterzugeben.

  • Honorar

    Bei Gerichtsfällen finden jeweils die entsprechenden kantonalen Prozessordnungen Anwendung. Danach bemisst sich das Honorar aus einer Grundgebühr (einem Prozentsatz des Streitwertes) und verschiedenen Zuschlägen bei Mehraufwand.

    In aussergerichtlichen Fällen verrechnen wir normalerweise einen Stundenansatz von CHF 275.00, zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen (Kopien, Porti, etc.). Jener Ansatz kann aber auf Grund einer speziellen Vereinbarung oder besonderer Verhältnisse anders angesetzt werden.

    Unsere Honorarnoten geben detailliert Aufschluss über die Art und Weise unserer Mandatsführung.

    Sofern dies gewünscht oder angebracht ist, erstellen wir gerne eine Offerte oder ein Budget.

  • Verfahren vor Gericht

    Normalerweise übernehmen wir nur Mandate, die sich nach unserer Beurteilung der Prozesschancen für den Klienten lohnen. In allen anderen Fällen raten wir von einer Prozesseinleitung ab und suchen mit dem Klienten eine andere, aussichtsreicherere und kostengünstigere Lösung.

    Unentgeltliche Prozessführung und Verbeiständung
    Falls jemand nicht in der Lage ist, das Anwaltshonorar selbst zu bezahlen, besteht in Gerichtsverfahren die Möglichkeit der unentgeltlichen Prozessführung und Verbeiständung. Hierzu ist ein spezielles Gesuch vonnöten, welches von uns eingereicht wird.

    Kostenvorschuss
    Insbesondere bei unseren Tätigkeiten im Stundenhonorar beziehen wir unser Honorar in Vorschüssen. Dies erlaubt es Ihnen, in regelmässigen Abständen über die bei uns aufgelaufenen Kosten in Kenntnis gesetzt zu werden.

    Information
    Selbstverständlich geben wir jederzeit gerne über die aufgelaufenen Kosten Auskunft oder erstellen auf Wunsch eine Zwischenabrechnung.